Pflege ID-Austria: Die Vorsorgevollmacht gilt, der Staat kennt sie nicht

GESUNDHEIT / DIGITALISIERUNG / ERWACHSENENSCHUTZ
Wer in Österreich rechtzeitig vorsorgt, steht digital oft schlechter da als jemand, für den später ein Gericht eine Erwachsenenvertretung anordnet. Ein Fall im Burgenland zeigt, wo ID Austria, ELGA und eine neue Landesplattform die Vorsorgevollmacht auslassen – und warum das kein Einzelfall bleiben wird.

Eisenstadt / Wien, 26. September 2026 · Herbert Unger freier Journalist bei bkftv.at
Startbericht. Drei schriftliche Anfragen an Bundeskanzleramt, ELGA GmbH und Gesundheit Burgenland sind heute ergangen. Ein Folgebericht erscheint nach Ablauf der gesetzten Antwortfrist.

Diese Symbolrafik wurde mit grok KI generiert

Die Szene ist alltäglich und trotzdem der Punkt, an dem die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens reißt. Eine ältere Frau liegt in einem burgenländischen Pflegeheim, Pflegestufe 5, nicht mehr gehfähig. Ein Familienangehöriger ist Vorsorgebevollmächtigter. Die Vollmacht ist notariell errichtet. Der Vorsorgefall ist eingetragen. Auf dem Papier darf die Familie handeln. Digital darf sie das nicht. Weder eine ID Austria für die vertretene Frau noch ein Login „in Vertretung“ am Gesundheitsportal noch der Einstieg in die neue Patienteninformationsplattform des Landes Burgenland gelingen. Die Fehlermeldung ist knapp und bürokratisch kalt: Es besteht keine Vertretungsbefugnis. Beigefügt sind zwei Fehlercodes. Der Verweis geht an eine Serviceline. Die Vollmacht, um die es geht, kommt in dieser Prüfung nicht vor.

Der Fall, anonymisiert

Die Namen der betroffenen Frau und der genauen Einrichtung bleiben in diesem Bericht ungenannt. Der Sachverhalt ist der Redaktion und den angeschriebenen Stellen vollständig belegt. Er steht hier als Beispiel, nicht als Bloßstellung einer Patientin, die selbst nicht mehr widersprechen kann. Die Familie hat den Weg über die zuständigen Stellen bereits ausgeschöpft, bevor dieser Artikel erscheint. Sie war persönlich bei einer Registrierungsbehörde im Burgenland, an einem Tag, an dem auch der Digitalisierungsstaatssekretär für die ID Austria warb. Die Auskunft vor Ort: „Die vertretene Person müsse selbst erscheinen. Eine Vorsorgevollmacht reiche für die Registrierung einer ID Austria nicht.“ Bewegungsunfähigkeit und Pflegestufe 5 ändern daran nichts. Dieselbe Familie hat die neue digitale Patientenplattform der Gesundheit Burgenland getestet, beworben als Abruf von Klinikbefunden direkt aufs Handy. Der eigene Zugang funktioniert, bleibt aber leer, wo keine Klinikdokumente liegen. Der Versuch, für die Schwiegermutter einzusteigen, scheitert. Das Formular kennt „Obsorge“ und „Sachwalterschaft“. Die Vorsorgevollmacht kennt es nicht.

 

Foto: Herber Unger – Screenshot Bildzitat Website digitalaustria.gv.at

Der ID-Austria Tourbus machte am 3. Juli 2026 in Eisenstadts Fußgängerzone (FuZo) am Wochenmarkt Station, wo Staatssekretär Alexander Pröll vor Ort die ID Austria Servicetour unterstützte. Staatssekretär Pröll hätte auch am Vormittag und Nachmittag am Unternehmertag der WKO zu den Unternehmern sprechen sollen. Beider Termine wurde ohne Begründung abgesagt. Ein wenig unrund waren die fleißigen Mitarbeiter im offenen Zelt in der FoZo nur wegen der Sturmböen und dem schwierigen Arbeitsumfeld mit den „Kunden“, den zukünftigen ID-Austria Besitzern. Dafür sehr schön gelungen die ORF Bgld-Berichterstattung und die Bilder zu Herrn Staatssekretär Pröll (ÖVP) in der FuZo Eisenstadt auf https://www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/id-austria/impressionen-2026.html

ELGA Ombudsstelle – kein digitaler Zugriff – dafür kommt Papier ins Pflegeheim (Hauptwohnsitz der Patientin)

Die ELGA-Ombudsstelle des Landes hat den Vorgang am 24. September 2026 schriftlich beantwortet. Der Ton ist verständnisvoll. Die Substanz ist eine Zuständigkeitskette. Für die ID Austria sei die Auskunft am ID-Austria Tag in der FuZo zutreffend. Die bestehende Vorsorgevollmacht zähle im Vollmachtensystem nicht. Ändern könne das nur der Gesetzgeber. Verwiesen wird an Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Warum ELGA im konkreten Pflegeheim nicht greife, könne die Ombudsstelle nicht sagen; zuständig sei der Soziallandesrat. Die neue Landesplattform sei kein ELGA, zuständig sei die Direktion der Gesundheit Burgenland. Die Ombudsstelle selbst bleibe für die papierene Einsicht in die Akte der Schwiegermutter erreichbar. Der Satz, der den Fall über das Private hinaushebt, steht in diesem Antwortschreiben:

Die Problematik werde künftig noch viele andere pflegebedürftige und gehunfähige Personen betreffen. Das habe man im Gesetz nicht mitbedacht

 

Was das Gesetz will – und was die Portale tun

Im 2. Erwachsenenschutz-Gesetz von 2018 ist die Vorsorgevollmacht das vorrangige Instrument, mit dem ein Mensch festlegt, wer im Ernstfall für ihn spricht. Sie muss vor Notar, Rechtsanwältin oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Mit dem Vorsorgefall wird sie wirksam. Der Gesetzgeber hat damit bewusst die selbstbestimmte Vorsorge vor die spätere gerichtliche oder gesetzliche Erwachsenenvertretung gestellt.

Das E-Government-Gesetz erlaubt zugleich, Vertretungen elektronisch abzubilden. Das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde ist dafür gebaut. Die ID Austria fragt Vertretungen aus Bestandsregistern ab. Für Unternehmen funktioniert das über Firmenbuch und Vereinsregister. Für Pflegebedürftige funktioniert es nicht. Zwei technische Voraussetzungen greifen ineinander und schließen genau den Fall aus, für den die Vollmacht gedacht ist. Erstens verlangt die Registrierung einer ID Austria die persönliche Identitätsfeststellung. Eine Stellvertretung bei der Erstanmeldung ist nicht vorgesehen.

Aufsuchende Termine im Heim, eine Identitätsfeststellung durch den errichtenden Notar oder ein beschränktes Vertretungszertifikat auf Grundlage des zentralen Registers fehlen. Zweitens kann eine elektronische Vollmacht im Vollmachtenservice nur anlegen, wer selbst schon eine ID Austria hat. Im Vorsorgefall ist das die Person, die gerade nicht mehr selbst zur Behörde kann.
Im Gesundheitsrecht ist die Lage noch schärfer. Das Gesundheitstelematikgesetz erlaubt die Wahrnehmung der ELGA-Teilnehmerrechte ausdrücklich durch gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter. Das Portal setzt das nur für zwei Gruppen um: Eltern unmündiger Kinder und Erwachsenenvertretungen, die der Sozialversicherung bekannt sind. Das offizielle Gesundheitsportal formuliert die Lücke ohne Umschweife: Für Vorsorgebevollmächtigte sei diese Option derzeit nicht möglich.

Die Unterscheidung hat im Gesetz keine Stütze. Sie hat eine praktische Folge. Wer früh vorsorgt, bleibt digital draußen. Wer wartet, bis eine Erwachsenenvertretung entsteht und gemeldet wird, kommt unter Umständen durch. Digitalisierung belohnt hier nicht die Vorsorge, sondern den später angeordneten Status.

Dieses Symbolfoto wurde mit grok KI generiert – Ohne Papierbefunde geht es scheinbar derzeit nicht.

Zwei Akten, eine Papiermappe

Parallel zur bundesweiten elektronischen Gesundheitsakte hat die Gesundheit Burgenland 2026 eine eigene Patienteninformationsplattform in Betrieb genommen. Abrufbar sein sollen radiologische Befunde, Laborwerte und Entlassungsbriefe aus Klinikaufenthalten nach dem 1. Jänner 2024. Die Anmeldung läuft über die ID Austria. Eine App ist angekündigt. Video-Sprechstunden sollen folgen.

Für Patientinnen und Angehörige entstehen damit nicht eine digitale Akte, sondern zwei Welten plus die Mappe im Heim. ELGA speichert Befunde nicht selbst, sondern verknüpft Dokumente jener Einrichtungen, die bereits angeschlossen sind. Die Landesplattform speist sich aus den Kliniksystemen des Rechtsträgers. Die Ombudsstelle sagt dazu zutreffend, sie sei dafür nicht zuständig. Zuständig zu sein heißt aber nicht, dass der Bruch für die Familie kleiner wird.

Im konkreten Fall heißt der Alltag: Papier im Pflegeheim. Papier, wenn die Frau in eine burgenländische Klinik muss. Kein durchgängiger Austausch, weder über ELGA noch über die neue Plattform. Angehörige tragen Zettel hinterher und bitten um Kopien. Genau das sollte eine elektronische Gesundheitsakte überflüssig machen. Genau das tut sie hier nicht.

Pflegeeinrichtungen sind als ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter vorgesehen. In anderen Bundesländern ist die Anbindung weiter. Ob das konkrete Heim angeschlossen ist, konnte die Ombudsstelle nicht beantworten. Auch das ist Teil der Geschichte: Die Zuständigkeit endet oft dort, wo die Versorgung beginnt.

Warum dieser Text jetzt erscheint

Dieser Artikel ist ein Startbericht, kein Endurteil. Am 25. September 2026 sind drei schriftliche Anfragen durch den Vorsorgebevollmächtigen ergangen. Sie sind als journalistische Sachverhaltsaufklärung zu lesen und sollen den betroffenen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor ein Folgebericht die Antworten – oder ihr Ausbleiben – einordnet.

Anfrage an das Bundeskanzleramt

An das Bundeskanzleramt, zu Handen von Staatssekretär Alexander Pröll, geht die Systemfrage. Auf welcher Rechtsgrundlage bleibt die Registrierung einer ID Austria durch eine Vorsorgebevollmächtigte ausgeschlossen, obwohl das E-Government-Gesetz elektronische Vertretungen vorsieht? Warum wird das zentrale Vertretungsverzeichnis nicht als Bestandsregister genutzt? Welche Übergangslösung gibt es für Menschen, die keine Behörde mehr aufsuchen können?

Zum Fall: Die Damen und Herren im ID-Austria Zelt waren freundlich, kompetent und haben alles richt gemacht. Die Auskunft war richtig und gesetzeskonform.

Anfrage an die ELGA GmbH

An die ELGA GmbH in Wien geht die Frage nach dem Portal und nach den Häusern. Warum bleibt die Vorsorgevollmacht vom Login-Pfad ausgeschlossen, obwohl das Gesundheitstelematikgesetz bevollmächtigte Vertreter nennt? Was bedeuten die Fehlercodes der abgewiesenen Anmeldung? Ist das betroffene Pflegeheim an ELGA angebunden – und wenn nein, bis wann muss das der Fall sein? Werden Klinikbefunde aus dem Burgenland vollständig als ELGA-Dokumente bereitgestellt?

Zum Fall: Die Vorsorgebevollmächtige hat bei der ELGA Ombudsstelle einen Antrag um Auskunft gestellt. Das ausgedruckte Papier ist derzeit auf am Postweg an den Hauptwohnsitz der betroffenen Patientin – ihr Pflegeheim.

Anfrage an die Direktion Gesundheit Burgenland

An die Direktion der Gesundheit Burgenland geht die Frage nach der eigenen Plattform. Welche Vertretungen erkennt sie an? Aus welchen Systemen kommen die Dokumente? Gibt es eine elektronische Übergabe an Pflegeheime? Und wie erhalten Angehörige einer nicht digital handlungsfähigen Patientin Auskunft und Zugang, solange der Login sie abweist?

Die Anfragen setzen eine Frist von vier Wochen. Das ist bewusst knapp für eine Gesetzesänderung und bewusst weit für eine Auskunft. Getrennt werden soll, was im laufenden Betrieb sofort möglich ist, von dem, was eine Novelle oder ein Release braucht. Verstanden werden soll die Lücke nicht als Beschwerde einer Familie, sondern als Testfall für eine Infrastruktur, die den Vorsorgefall nicht vorgesehen hat.

Zum Fall: Ein Zugriff mit einer gültigen ID-Austria offenbarte gähnende Leere im Dokumentenbereich. Ein neues Projekt für das Burgenland, für burgenländische Patienten in burgenländischen Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Pflegeeinrichtungen) geben wir dem Projekt eine Chance, es steht am Beginn seiner Dienstleistung an die Burgenländer.

Dieses Symbolfoto wurde mit grok KI generiert.

Was öffentlich auf dem Spiel steht

Österreich hat die ID Austria zur Universalschnittstelle gemacht. Wer sie nicht hat, kommt an immer weniger Amts- und Gesundheitswegen vorbei. Gleichzeitig altert die Gesellschaft, und die Zahl der Menschen in Pflegeheimen steigt. Jede dieser Personen kann in die Lage kommen, die die Ombudsstelle beschrieben hat: Mit Vollmacht vertreten, aber nicht digital identifiziert.

Dann entscheidet nicht mehr die Qualität der Vollmacht, sondern die Architektur der Portale. Eltern eines Kindes unter vierzehn kommen durch, wenn Versicherung und Haushalt passen. Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung kommt durch, wenn sie der ÖGK gemeldet ist. Die Vorsorgevollmacht, politisch jahrelang als Akt der Selbstbestimmung beworben, bleibt außen vor. Das ist keine Randunschärfe. Es ist eine Wertung mit Folgen für Zehntausende.

Dazu kommt ein zweites, stilleres Problem. Solange Klinik, Heim und niedergelassene Praxis nicht dieselben Dokumente sehen, bleibt die Papiermappe das zuverlässigste System. Eine Landesplattform, die Befunde aufs Handy legt, ändert daran wenig, wenn die Person im Heim kein Handy bedient und die Vertreterin nicht einsteigen darf. Digitalisierung, die den mobilen, selbst handlungsfähigen Patienten voraussetzt, verfehlt genau jene Gruppe, für die der Datenaustausch medizinisch am dringendsten wäre.

Was dieser Bericht nicht behauptet

Dieser Text unterstellt niemandem Vorsatz. Die Beamtin in der Registrierungsstelle hat das geltende Verfahren angewandt. Die Ombudsstelle hat den Fall ernst genommen und die Grenzen ihrer Zuständigkeit offengelegt. Die neue Landesplattform ist ein Ausbauschritt, kein fertiges nationales Aktenzeichen. Die ELGA GmbH operiert in einem Geflecht aus Bund, Ländern und Sozialversicherung, in dem Änderungen oft Jahre brauchen.

Behauptet wird etwas anderes: dass diese Zuständigkeitskette für die betroffene Tochter die ihre Mutter mit einer gültigen Vorsorgevollmacht vertritt, keine Versorgungslösung ist. Dass „nicht mitbedacht“ nach acht Jahren Erwachsenenschutzrecht und drei Jahren ID Austria keine ausreichende Antwort mehr ist. Und dass eine Infrastruktur, die Vertretung nur kennt, wenn die vertretene Person selbst schon digital existiert, den Vorsorgefall strukturell ausschließt.

Persönliche Gesundheitsdaten der betroffenen Frau werden hier nicht wiedergegeben. Screenshots, Sozialversicherungsnummer, Diagnose und Heimname gehören in die Behördenakte, nicht in die Zeitung. Was veröffentlicht gehört, sind die Regel und ihr Loch.

Datenschutz und der gläserne Patient darf nicht unerwähnt bleiben

Die Republik ist in dieser Frage gespalten, und beide Seiten haben einen Punkt. Datenschützer warnen vor dem gläsernen Patienten: vor einer Gesundheitsakte, die zu viele Stellen zu lange sehen, vor einer Speicherung, die sich von der konkreten Behandlung löst, vor einem Staat, der sensible Diagnosen kennt, bevor die Familie sie kennt. Diese Bremse ist kein Störfaktor. Gesundheitsdaten sind keine Meldezettel. Wer digital nicht mitmachen will, muss analog bleiben können – auf Papier, im Heim, bei der behandelnden Ärztin. Ein Staat, der die ID Austria zur Universalschnittstelle macht, darf den analogen Weg nicht zum Restposten verkommen lassen. In Wahlkampfzeiten scheint das Thema „analoger Behördenweg muss bleiben“, vor allem für die ältere Generation in den Wahlprogrammen auf. Nach den Wahlen verschwindet es wieder.

Die politischen Positionen im Überblick
Die Debatte zeigt eine deutliche Kluft zwischen dem Wunsch nach digitaler Modernisierung und der Absicherung für Menschen ohne Internetzugang:
  • Seniorenverbände und NGOs: Der Österreichische Seniorenrat sowie die Volkshilfe Österreich fordern vehement ein gesetzlich verankertes „Recht auf ein analoges Leben“. Sie argumentieren, dass der Ausschluss von analogen Optionen (wie Zahlscheinen, Papierformularen oder persönlichen Schaltern) ältere Generationen und armutsbetroffene Menschen diskriminiert.
  • Volksanwaltschaft: Die Österreichische Volksanwaltschaft wies in ihren Berichten (unter anderem im Jahresbericht 2024 vom Mai 2025) darauf hin, dass Behördenwege weiterhin barrierefrei und ohne Smartphone oder ID Austria bewältigbar sein müssen. Sie fordert, dass die Verwaltung für alle Bürger erreichbar bleibt.
  • Bundesregierung und Digitalisierungsressort: Das für Digitalisierung zuständige Staatssekretariat für Digitalisierung (angesiedelt im Finanzministerium) treibt die „Digital First“-Strategie voran. Zwar wird offiziell stets betont, dass die analoge Schiene als Backup bestehen bleibt (z. B. über Gemeindeämter oder Postpartner), in der Praxis werden physische Anlaufstellen jedoch kontinuierlich ausgedünnt oder durch digitale Kioske ersetzt.

Umgekehrt ist die Nutzung keine Randerscheinung mehr 
Anfang September 2026 waren knapp 6,3 Millionen ID-Austria-Registrierungen gezählt. Millionen Menschen gehen bereits digital zum Amt und zur Gesundheitsakte. Wer das will, muss hineinkommen. Das gilt erst recht für jene, die selbst nicht mehr handeln können und für die andere sprechen müssen. Hier kehrt sich die Debatte um den gläsernen Patienten um. Das Problem der Vorsorgebevollmächtigten im Burgenland ist nicht zu viel Transparenz, sondern eine Architektur, die den gesetzlich Bevollmächtigten aussperrt und die Akte der vertretenen Person unsichtbar hält – für die Familie, oft auch für die nächste Klinik. Datenschutz schützt dann nicht vor dem Staat, sondern die Infrastruktur vor der Vollmacht. Wahlfreiheit heißt beides: draußen bleiben zu dürfen, und mit gültiger Vertretung eintreten zu dürfen, wenn man hineingeht. Solange nur die selbst handlungsfähige, bereits digital identifizierte Person die Tür öffnet, bleibt der gläserne Patient ein Schreckbild für die Falschen. Gläsern ist in diesem Fall niemand. Ausgeschlossen ist die Frau, für die vorgesorgt wurde. So wie es sich darstellt müssen Gesetze angepasst werden und das findet im Parlament statt.

Fotomontage: Herbert UNGER

Die nächsten Schritte

Wenn die Stellungnahmen eintreffen, folgt ein zweiter Artikel. Darin werden die Antworten im Wortlaut oder in klarer Zusammenfassung stehen: welche Rechtsgrundlage das Bundeskanzleramt nennt, welchen Zeitplan die ELGA GmbH für eine ÖZVV-Anbindung oder einen erweiterten Login hält, welchen manuellen Zugang die Gesundheit Burgenland Angehörigen anbietet, und ob das betroffene Pflegeheim ELGA tatsächlich nutzt.

Interessant wird dazu auch was die ELGA Auskunft an Informationen, Befunden und Unterlagen in Papier hervorbringt. Derzeit ist die „Gesundheitsaktenrealität“ im vorlliegenden Fall so, dass der Vorsorgebevollmächtigte den Befunden, Dokumenten und Berichten nachlaufen muss, um den Patientenakt aktuell und vollständige zu halten. Denn sollte der pfegebedürftige Patient wieder einmal in ein Krankenhaus verlegt werden, muss die Befundmappe mit. Das jeweilige Krankenhaus hat derzeit keinen vollständigen Zugriff auf alle Gesundheitsbefunde der Patientin.

Vielleicht wird das neue Gesundheitsdatenportal im Burgenland diesen „Zustand“ zukünftig verbessern.

Der Autor dieses Artikels hat das neue Gesundheitsportal mit seiner ID-Austria bereits besucht und getestet. Neu – abwarten….. https://patinfo.gesundheit-burgenland.at/de/home 
https://patinfo.gesundheit-burgenland.at/de/home 

Bleiben Antworten aus, ist auch das Teil der Geschichte. Eine Infrastruktur, die den Zugang zur eigenen Gesundheitsakte an eine Identität knüpft, die immobile Menschen nicht erlangen können, muss sich öffentlich erklären. Die Vollmacht liegt vor. Offen ist, ob der Staat sie digital noch anerkennen will.

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen, Verantwortlichen, den Gesetzgeber sowie für alle Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++

Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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Vertraulich: Threema ID: DBZ2S7ET

Quellenverweise: Meine Berichterstattung zum Themenbereich.

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